Bundestag: Wartezeitendiskussion

Aus dem Deutschen Bundestag:

Antwort
der Parl. Staatssekretärin Annette Widmann-Mauz auf die Frage des Abgeordneten Dr. Harald Terpe (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/2567, Frage 31):

Warum packt die Bundesregierung das Problem der großen Wartezeitenunterschiede zwischen gesetzlich und privat Versicherten nicht an der Wurzel, indem sie für ein einheitliches Honorarsystem im Rahmen einer Bürgerversicherung sorgt?

Die Gründe für Wartezeiten sind unterschiedlich: Neben möglichen Versorgungsengpässen kann insbesondere auch die besondere Frequentierung eines Arztes dazu führen, dass eine kurzfristige Terminvergabe nicht möglich ist. Die Einführung einer Bürgerversicherung würde diese Gründe für Wartezeiten nicht abstellen können. Eine gute, qualitativ hochwertige und gut erreichbare Versorgung überall in Deutschland mit Haus- und Fachärzten ist Voraussetzung, um diese Gründe für Wartezeiten zu beheben. Auch kann eine Terminservicestelle Abhilfe schaffen. Diese Punkte wird die Bundesregierung in einem Versorgungsstärkungsgesetz aufgreifen.

Sofern unterschiedlich lange Wartezeiten – unabhängig von anderen Gründen, zum Beispiel Versorgungssituation, Beliebtheit, Praxisorganisation und Auslastung der Arztpraxen – auch durch eine Anpassung der Regeln bei der Verteilung der Gesamtvergütung vermieden werden können, ist dies Angelegenheit der ärztlichen Selbstverwaltung, die hierfür hinreichenden Gestaltungsspielraum hat.

Das Nebeneinander von privater und gesetzlicher Krankenversicherung und der damit einhergehende Systemwettbewerb hat sich im Hinblick auf die Qualität der Krankenversicherung in Deutschland bewährt. Das deutsche Gesundheitssystem hat im internationalen Vergleich eine hohe Versorgungsdichte und ermöglicht allen Patientinnen und Patienten einen einfachen Zugang zu medizinischen Leistungen.

Plenarprotokoll 18/53 vom 24.09.2014, Seite 4880