Senat beschließt Aufhebung der Priorisierung für das Impfen in Arztpraxen und bei betriebsärztlichen Impfungen (wenn sie die ihnen zu Verfügung stehenden Impfdosen nicht durch priorisierte Personen verbrauchen können)
Die Arztpraxen dürfen ab dem 17. Mai 2021 von der durch die Coronavirus-Impfverordnung des Bundes festgelegten Impfreihenfolge abweichen, wenn sie die ihnen zu Verfügung stehenden Impfdosen nicht durch priorisierte Personen verbrauchen können. Das gilt auch für Impfungen durch Betriebsärztinnen und -ärzte, die im Rahmen des Berliner Pilotprojekts bereits gestartet sind. Damit ermöglicht das Land […]
» Weiterlesen