Das Gesuch, den ehrenamtlichen Richter Dr. K wegen der Besorgnis der Befangenheit abzulehnen, wird für begründet erklärt.
Das Gesuch, den ehrenamtlichen Richter Dr. K wegen der Besorgnis der Befangenheit abzulehnen, wird für begründet erklärt. Gründe: Gemäß § 60 Sozialgerichtsgesetz (SGG) i.V.m. § 42 Abs. 1 und 2 Zivilprozessordnung findet die Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit statt, wenn ein Grund vorliegt, der geeignet ist, Misstrauen gegen seine Unparteilichkeit zu rechtfertigen. […]
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