Datenschutz in Praxen: 10er Schwelle angehoben
Verantwortung des Arztes muss aber am Konnektor enden Die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) begrüßt, dass mit dem heute Nacht verabschiedeten Zweiten Datenschutzanpassungsgesetz die sogenannte „10er Schwelle“ angehoben wurde: Künftig besteht die Pflicht, einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen, wenn mindestens zwanzig Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind. Die BZÄK würdigt die Entscheidung der Großen […]
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